Impressum
Birgit und Gerhard Nielsen
Enger Str. 30
D-25917 Enge-Sande
Telefon (+49) 04662 4705
Telefax (+49) 04661 885273
E-mail:
info@nielsen-enge.de
Berufsbezeichnung:
Floristin (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)
Gewerbe eingetragen beim Amt Südtondern
Zimmermann (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)
Eingetragen bei der Handwerkskammer Flensburg
Johanneskirchhof 1
D-24937 Flensburg.
USt-IdNr.: DE
Berufsrechtliche Regelungen:
Handwerksordnung
(zu finden im Bundesgesetzblatt I, S. 3074 i. d. Fassung v. 24.09.1998)
BITTE BEACHTEN SIE DIESEN RECHTLICHEN HINWEIS:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das
Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links, die
Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch
verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.
Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten
Seiten auf dieser Homepage und machen uns diese Inhalte nicht zu eigen. Diese
Erklärung gilt für alle auf dieser Homepage angebrachten externen Links.
AGB:
Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch den Auftraggeber entweder
schriftlich bestätigt oder nach Auftragseingang ausgeführt werden. Der
Auftraggeber ist dann verpflichtet die erbrachten Leistungen zu begleichen. Wenn
ein Auftrag nicht mehr ausgeführt werden soll oder Änderungen enthalten sind
diese sofort mit zu teilen und die schon entstandenen Kosten auch zu begleichen.
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen
Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das
Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht
zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere
ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Auftraggebers
nicht innerhalb der Frist von § 1 annehmen, sind diese Unterlagen uns
unverzüglich zurückzusenden.
(1) Die Zahlung des Rechnungsbetrags hat ausschließlich auf das umseitig
genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nicht zulässig.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von
10 Tagen nach Rechnungserhalt zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 %
über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet
(1) Holz ist ein Naturprodukt, seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen
und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer seine
biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und der
Verwendung zu berücksichtigen.
(2) Die Bestandteile von natürlichen, Farb-, Struktur- und sonstigen
Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des
Naturproduktes Holz und stellt keinerlei Reklamations- oder Haftungsgrund dar.
(3) Gegebenenfalls hat der Auftraggeber fachgerechten Rat einzuholen.
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.
(2) Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden
Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen
Zahlung sämtlicher Forderungen vor.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn
übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er
verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden
ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf
hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt
werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.
Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand
gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte
nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer
Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Auftraggeber für den uns
entstandenen Ausfall.
(1) Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber innerhalb von 4 Wochen ab
Lieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen.
(2) Der Auftraggeber hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt,
die vom Auftraggeber gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur
mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung
ohne erhebliche Nachteile für den Auftraggeber bleibt. Während der Nacherfüllung
sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den
Auftraggeber ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten
Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache
oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die
Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt
verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises
(Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
(3) Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels
kann der Auftraggeber erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen
ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Auftraggebers zur
Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden
Bedingungen bleibt davon unberührt.
(4) Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden
Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und
Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung
unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie
für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden,
sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer
Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben
eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir
auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten
Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware
eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen
Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst
ist.
(5) Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht
werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten
betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer
Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in
typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen
fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir
im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen
gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden
Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
(6) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des
geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen
oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer
Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(7) Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, wenn nicht § 4 eintritt, gerechnet
ab Gefahrübergang (Hinweis: möglich ist eine Reduzierung auf ein Jahr in AGBs
bei gebrauchten Sachen. Bei Baumaterialien – sofern eingebaut – beträgt die
Gewährleistungsfrist 5 Jahre, falls die Baumaterialien gebraucht sind ist eine
Reduzierung in AGBs auf 1 Jahr möglich). Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf
Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung
geltend gemacht werden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche
zwischen den Parteien sich ergebenen Streitigkeiten ist, soweit der
Auftraggeber, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögens ist, der Hauptsitz des Verkäufers. Der
Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Sitz zu
verklagen.
§ 9 Datensicherung
Der Auftraggeber wird hiermit darüber informiert, dass der Verkäufer die im
Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnenen personenbezogenen Daten den
Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet und nicht ohne Zustimmung
des Auftraggebers weiter gegeben werden.
(1)
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder
eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(2) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Datenschutz: